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Gründerberatung

Delia Jurgeleit, Rechtsanwältin - Nebenberufliche Gründung

Zu unterscheiden ist im Arbeitsverhältnis zwischen der sog. Genehmigungspflicht der Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber. Und der Frage, ob der zukünftig Selbständige gegen ein sogenanntes Wettbewerbsverbot verstößt, weil er sich in einem Bereich tätig machen will, in dem auch der Arbeitgeber sein Geld verdient. Hier können im Einzelfall Abgrenzungsschwierigkeiten auftreten.
Allgemein lässt sich sagen, dass Beamte im Hinblick auf die Genehmigungspflicht durch ihren Dienstherren hohen Anforderungen unterliegen und sich in der Regel neben ihrem Beamtenstatus wohl nicht selbständig machen können.
Alle anderen Arbeitgeber müssen ihren Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen prüfen.

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